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Das deutsche Gambling-Gesetz wartet auf Liberalisierung

Die Bundesrepublik tut sich schwer. Der Staatenvertrag, einmal beschlossen, ist nur schwer wieder aufzuheben, so scheint es. Doch es gibt Fortschritte. Schleswig-Holstein musste sich die Lizenzvergabe noch schwer erkämpfen – ein Pionier sozusagen, doch braucht es wirklich entschlossene Pioniere in einer Demokratie, um das Recht für Selbstentscheidung zu erkämpfen? Hessen folgt jetzt dem Kurs, und eine weitere Liberalisierung der Regulierung bzw. des Verbots des Online-Gambling steht möglicherweise kurz bevor.

Hier wird nicht gespielt!

Zurzeit untersagt das deutsche Glücksspielrecht die Bereitstellung von Online-Glücksspiel. Komplett, und ohne Ausnahme. Außer (Ausnahmen bestätigen die Regel) in Schleswig-Holstein, welches Lizenzen für Online-Anbieter vergibt.

Die Regierung genehmigt Glücksspiel. Jedoch nur bei den landbasierten Casinos und Spielhallen, und hier wird mit zweierlei Maß gemessen seit dem Staatenvertrag, welcher in 2008 beschlossen wurde, und über den sich Schleswig-Holstein im Jahr 2012 frech hinwegsetzte, mit der Begründung, dieser sei, nicht zuletzt, gegen europäisch geltendes Gesetz.

Einer musste den Anfang wagen

Es war ein langer Prozess, zu dessen Ende Schleswig-Holstein sich durchsetzen konnte. S-H hatte einen langen Weg vor sich, doch die freiheitliche Auswahl eines Anbieters war ein gut begründetes und letzlich ausschlaggebendes Argument. Oder war es vielleicht die Tatsache, dass die Europäische Kommission hier intervenierte und der Landesregierung den Rücken stärkte?

Man muss dazu sagen, dass diese Rückenstärkung gerade von der maltesischen Regierung, welche bis dato einen Vorteil aus dem Verbot der deutschen Regierung zog, angestoßen wurde. Malta hat einen Geschäftsvorteil aus diesem Verbot gezogen, denn die Regierung selbst vergab zu der Zeit Online-Gaming-Lizenzen, und tut es weiterhin. Der aus steuerlicher Sicht ebenfalls vorteilhafte Sitz für Unternehmen hat sich damit nicht nur einen Gefallen getan. Selbstverständlich will Malta den Umsatz dieser Unternehmen und die daraus resultierenden Steuereinnahmen gerne weiterhin behalten. Doch ist es von noch größerem Vorteil, wenn dieses Geschäft auch in so viele Märkte wie möglich gebracht werden. Und Deutschland ist von nicht unerheblichem Wert, wenn es um Umsatzzahlen (und Steuereinnahmen) geht. Nachdem die Unternehmen nun einmal in Malta ansässig waren, war das Risiko auch nicht mehr so hoch, dass diese abwandern würden. Warum , aus steuerlicher Sicht, sollten sie auch?

Der deutsche Markt kann in internationalen Gewässern nicht übersehen werden.

Im Oktober 2015 erhob die Europäische Kommission erhebliche Bedenken hinsichtlich der Handhabung der Gambling-Gesetzgebung in Deutschland. Diese Bedenken wurden von der Advocate General unterstützt. Diese Handhabung der deutschen Sportwetten- und Gambling-Regulierung wird von der Europäischen Kommission als unvereinbar mit geltendem EU-Recht erachtet und ist, in der Konsequenz, rechtlich nicht haltbar.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in letzter Instanz die Durchsetzungskraft des deutschen Staatenvertrags hinsichtlich des Glückspielgesetzes verwerfen. Inwieweit die deutsche Regierung bzw. der Staatenvertrag die Lizenzverweigerung in eigenen Landen dann noch durchsetzen kann, ist fraglich.

Das Land Hessen hat weitere Steine ins Rollen gebracht, indem es eben diesen Vertrag als nicht rechtlich erachtet und beabsichtigt, dies durchzufechten. Hessen mag einen größeren Einfluss haben als das kleinere Bundesland Schleswig-Holstein.

Internationale Gesetzgebung übt Druck auf nationale Gerichtsstände aus.

Hessen mag sich durchsetzen. Mit Bezug auf fehlerhafte Genehmigungsverfahren für Sportwettenbetreiber und, im selben Zuge Online-Glücksspiel generell, mit Casino, Poker, Bingo, Lotto usw. kam das hessische Oberverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass das deutsche Glücksspielkollegium nicht im Sinne der deutschen Verfassung handelt. Seitdem steht das deutsche Glücksspielgesetz in Frage.

Wie geht es in Deutschland weiter?

Die Auswahl der Anbieter bzw. die Vergabe der Lizenzen könnten in Zukunft für verfassungswidrig erklärt werden. Die Genehmigungsverfahren, welche bereits als mangelhaft und auch rechtswidrig angesehen werden, werden demzufolge in Frage gestellt und können für nichtig erklärt werden. Der hessische Oberverwaltungsgerichtshof entschied, dass, so lange die Verfahren nicht überarbeitet wurden, keine Lizenzen im Rahmen des bisher gültigen Glücksspielgesetzes erteilt werden können.

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Die Vergabe von Lizenzen an Online-Anbieter steht nun in Frage.

Solange keine Überarbeitung des Verfahrens erfolgt ist, stehen alle weiteren Lizenzen in Frage. Das Ziel ist, dass wesentlich mehr Lizenzen vergeben werden können. Doch durch die gegenwärtig recht wirre Rechtslage dürften auch die Anbieter etwas zögerlich handeln. Man kann versuchen, die gegenwärtige Lage auszunutzen, oder man kann sich zurückhalten und abwarten. Die Haltung der meisten Anbieter dürfte durchweg erst einmal positiv sein. Dennoch ist ein gewaltiger administrativer Aufwand mit der Vorbereitung für einen bis dato verbotenen Markt verbunden. Also doch erst einmal abwarten und Tee trinken?